Kinder zwischen dem vollendeten 6. und 14. Lebensjahr benötigen eine Einverständniserklärung (schriftlich oder digital) des Erziehungsberechtigten, wenn sie ohne Begleitung mitfahren. Den Vordruck zur Einwilligungserklärung findet ihr hier.
Auf Nachfrage der Fahrer*innen muss diese vorzeigbar sein (digital oder schriftlich).
Kinder vor Vollendung des 6. Lebensjahres dürfen nur in Begleitung einer geeigneten Aufsichtsperson mitfahren.
MOIA bzw. die Fahrer*innen übernehmen keine Aufsichtspflicht.